Der Arbeitskreis Asyl bemüht sich über eine kleine, private Plattform private Unterbringungen für Geflüchtete aus der Ukraine, die Verwandte oder Freunde in Weil der Stadt haben.
Emailkontakt des Arbeitskreises Asyl für Unterbringungsgesuche und Unterbringungsangebote:
Bitte geben Sie nach Möglichkeit folgende Informationen an:
Für Unterbringungsangebote:
- Ort, Adresse
- Anzahl der Personen, die aufgenommen werden können
- Anzahl der Personen im Haushalt, ggfs. Alter der Kinder
- Verfügbare Zimmer
- Sprachkenntnisse
- Kontakt (Name, Emailadresse, Mobilnummer)
Für Unterbringungsgesuche:
- Anzahl der Personen (Erwachsene und Kinder)
- Alter der Kinder
- Sprachkenntnisse
- Kontakt der Ansprechperson (Name, Emailadresse, Mobilnummer)
UNTERBRINGUNGEN FÜR GEFLÜCHTETE AUS DER UKRAINE
Bundesweit wurde diese Plattform für die Vermittlung privater Unterbringungen für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet:
https://www.unterkunft-ukraine.de/
HOTLINE DES LANDRATSAMTES BÖBLINGEN
WICHTIGE INFORMATION
Das Innenministerium hat beschlossen, dass für Geflüchtete aus der Ukraine egal welcher Nationalität eine sofortige Aufenthaltserlaubnis und Asylleistungen nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes gilt. Dies trifft auch bei Aufenthalt bei privaten Gastgebern zu. Die geflüchteten Personen, die privat aufgenommen wurden, müssen sich nach ihrer Ankunft beim Bürgeramt der Stadt melden. Die offizielle Mitteilung der Innenministerin Nancy Faeser finden Sie hier.
Vielen Dank für jede Hilfe und Unterstützung!