Dringend Wohnraum gesucht!

Mit dem neuen Integrationsgesetz wird den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, die Verteilung von Schutzberechtigten besser zu steuern. Das bedeutet für anerkannte, wohnungssuchende Flüchtlinge, dass sie an dem Ort, an dem sie in der Anschlussunterkunft gelebt haben, auch ihre Wohnung finden müssen. Mit dieser befristeten Wohnsitzzuweisung (3 Jahre) soll das Entstehen sozialer Brennpunkte vermieden werden und Integration besser gelingen. Es bedeutet jedoch, dass die Wohnungssuche erschwert wird, da sie sich nur auf Weil der Stadt und seine Teilorte konzentrieren kann.

Wir suchen dringend Ein- bis Vier-Zimmer-Wohnungen für Flüchtlinge mit Bleiberecht. Wichtig für Vermieter: Mieter ist immer der Flüchtling, der das Geld für die Miete vom Jobcenter bekommt. Das Jobcenter überweist nicht direkt an den Vermieter! Weil der Stadt richtet sich nach dem Leonberger Mietspiegel.

Bitte überdenken Sie, ob Sie nicht doch Ihre leer stehende Einliegerwohnung oder Ihre leer stehende Immobilie zur Linderung der großen Wohnungsnot zur Verfügung stellen.

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